Kostenbeteiligung

Franchise

Die Franchise ist der Betrag, den Sie pro Kalenderjahr selbst zur Deckung Ihrer Krankheitskosten aufwenden müssen. Wenn diese Kosten Ihre Jahresfranchise übersteigen, übernimmt Ihre Versicherung von den weiteren Kosten 90 % (10 % beträgt Ihr Selbstbehalt).
 
Die Höhe Ihrer Franchise bestimmen Sie selbst. Dabei gilt: Je höher die Franchise, desto niedriger die Prämie. Eine Änderung der Franchise ist jeweils per 1. Januar des Folgejahres möglich. Dabei gelten folgende Fristen:
 
Franchise erhöhen: 31. Dezember
Franchise senken: 30. November
 
Sie können zwischen folgenden Franchisen wählen:
 
Erwachsene
300.–; 500.–;  1'000.–;  1'500.–;  2'000.–;  2'500.–
Kinder
0.–; 200.–;  400.–;  600.–
 
Die gesetzliche Mindestfranchise für Personen ab 18 Jahren beträgt in der Grundversicherung CHF 300.–. Für Kinder wird keine Franchise erhoben. Erwachsene können ihre Franchise freiwillig bis auf maximal CHF 2’500.– erhöhen, Kinder auf CHF 600.–.


Selbstbehalt


Sobald Sie Ihre Franchise erreicht haben, übernimmt die obligatorische Grundversicherung die Kosten für medizinische Leistungen und Medikamente. Allerdings bezahlen Sie einen gesetzlich festgelegten, aber begrenzten Selbstbehalt von 10 %. Die maximale Kostenbeteiligung aus dem Selbstbehalt beträgt für
 
  • Kinder CHF 350.– pro Kalenderjahr,
  • Erwachsene CHF 700.– pro Kalenderjahr.
 
Ist Ihr maximaler Selbstbehalt erreicht, übernimmt Ihre Versicherung sämtliche in diesem Kalenderjahr noch anfallenden Kosten aus dem Leistungskatalog der Grundversicherung zur Gänze.
 

Spitalbeitrag


Die obligatorische Grundversicherung übernimmt bei einem Spitalaufenthalt nicht nur die Behandlungskosten, sondern auch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Das Gesetz bestimmt jedoch, dass Sie sich bei einem stationären Spitalaufenthalt mit CHF 15.– pro Tag an diesen Kosten beteiligen müssen.
 
Vom Spitalbeitrag befreit sind:
  • Kinder bis 18 Jahre
  • Junge Erwachsene in Ausbildung (bis 25 Jahre)
  • Frauen, für Leistungen bei Mutterschaft


 

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