Kostenbeteiligung
Franchise
Die Franchise ist der Betrag, den Sie pro Kalenderjahr selbst zur Deckung Ihrer Krankheitskosten aufwenden müssen. Wenn diese Kosten Ihre Jahresfranchise übersteigen, übernimmt Ihre Versicherung von den weiteren Kosten 90 % (10 % beträgt Ihr Selbstbehalt).
Die Höhe Ihrer Franchise bestimmen Sie selbst. Dabei gilt: Je höher die Franchise, desto niedriger die Prämie. Eine Änderung der Franchise ist jeweils per 1. Januar des Folgejahres möglich. Dabei gelten folgende Fristen:
Franchise erhöhen: 31. Dezember
Franchise senken: 30. November
Sie können zwischen folgenden Franchisen wählen:
Erwachsene
300.–; 500.–; 1'000.–; 1'500.–; 2'000.–; 2'500.–
Kinder
0.–; 200.–; 400.–; 600.–
Die gesetzliche Mindestfranchise für Personen ab 18 Jahren beträgt in der Grundversicherung CHF 300.–. Für Kinder wird keine Franchise erhoben. Erwachsene können ihre Franchise freiwillig bis auf maximal CHF 2’500.– erhöhen, Kinder auf CHF 600.–.
Selbstbehalt
Sobald Sie Ihre Franchise erreicht haben, übernimmt die obligatorische Grundversicherung die Kosten für medizinische Leistungen und Medikamente. Allerdings bezahlen Sie einen gesetzlich festgelegten, aber begrenzten Selbstbehalt von 10 %. Die maximale Kostenbeteiligung aus dem Selbstbehalt beträgt für
- Kinder CHF 350.– pro Kalenderjahr,
- Erwachsene CHF 700.– pro Kalenderjahr.
Ist Ihr maximaler Selbstbehalt erreicht, übernimmt Ihre Versicherung sämtliche in diesem Kalenderjahr noch anfallenden Kosten aus dem Leistungskatalog der Grundversicherung zur Gänze.