Krankengeldversicherung

Obligatorische Krankengeldversicherung 


In Ergänzung zur Obligatorischen OUFL bietet die obligatorische Krankengeldversicherung bei Krankheit für folgende Personengruppen entsprechenden Versicherungsschutz: 

Obligatorisch versichert sind:
  • für Krankengeld: über 15jährige Arbeitnehmer, die in Liechtenstein für einen Arbeitgeber mit Sitz oder Niederlassung in Liechtestein tätig sind.
  • für Krankenpflege: Personen, die in Liechtenstein ihren zivilrechtlichen Wohnsitz haben oder eine Erwerbstätigkeit ausüben.
 
Der Arbeitgeber ist für den Abschluss der obligatorischen Krankengeldversicherung seiner Arbeitnehmer zuständig.

Pflegeleistungen und Kostenvergütungen:
  • Heilbehandlung
  • Mutterschaft
  • Hilfsmittel
  • Transport- und Rettungskosten

Geldleistungen:
  • Versicherter Dienst
  • Taggeld
  • Invalidenrente
  • Hinterlassenenrente

Freiwillige Versicherung:
  • Obligatorisch Versicherte können sich für Leistungen, die über den Rahmen der Pflichtversicherung hinausgehen, freiwillig versichern
  • In Lichtenstein wohnhafte über 15jährige Personen, die für Krankengeld nicht obligatorisch versichert sind, können sich hierfür freiwillig versichern.
 

Sprechen Sie uns gerne an! Unsere Experten unterstützen Sie gerne in einem unverbindlichen Beratungsgespräch, die für Ihr Unternehmen individuell passende Versicherungslösung zu finden!

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