Krankengeldversicherung
Obligatorische Krankengeldversicherung
In Ergänzung zur Obligatorischen OUFL bietet die obligatorische Krankengeldversicherung bei Krankheit für folgende Personengruppen entsprechenden Versicherungsschutz:
Obligatorisch versichert sind:
- für Krankengeld: über 15jährige Arbeitnehmer, die in Liechtenstein für einen Arbeitgeber mit Sitz oder Niederlassung in Liechtestein tätig sind.
- für Krankenpflege: Personen, die in Liechtenstein ihren zivilrechtlichen Wohnsitz haben oder eine Erwerbstätigkeit ausüben.
Der Arbeitgeber ist für den Abschluss der obligatorischen Krankengeldversicherung seiner Arbeitnehmer zuständig.
Pflegeleistungen und Kostenvergütungen:
- Heilbehandlung
- Mutterschaft
- Hilfsmittel
- Transport- und Rettungskosten
Geldleistungen:
- Versicherter Dienst
- Taggeld
- Invalidenrente
- Hinterlassenenrente
Freiwillige Versicherung:
- Obligatorisch Versicherte können sich für Leistungen, die über den Rahmen der Pflichtversicherung hinausgehen, freiwillig versichern
- In Lichtenstein wohnhafte über 15jährige Personen, die für Krankengeld nicht obligatorisch versichert sind, können sich hierfür freiwillig versichern.