Wohneigentum / Hypotheken
Ist der Vorbezug oder die Verpfändung der Pensionskasse eine Option der Finanzierung?
Es ist gesetzlich erlaubt den Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum mit Geldern aus der beruflichen Vorsorge zu verwenden. Dieses Recht ist allerdings auch mit Verpflichtungen und Einschränkungen verbunden.
Im Rahmen der gesetzlichen Wohneigentumsförderung dürfen folgende Mittel für die Finanzierung von Wohneigentum verwendet werden:
- Obligatorische berufliche Vorsorge
- Überobligatorische berufliche Vorsorge
- Freizügigkeitskonti
- Freizügigkeitspolicen
In diesem Zusammenhang sind die erlaubte Zwecke folgende:
- Erwerb und Erstellung von selbst bewohntem Wohneigentum
- Investitionen in ein Eigenheim
- Amortisation einer Hypothek
- Erwerb von Anteilscheinen von Wohnbaugenossenschaften oder ähnlichen Beteiligungen