Pensionskasse

Wissen sie die wesentlichen Details Ihrer Pensionskasse?


Ob kleines oder grosses Unternehmen: Unsere Expertise im Zusammenhang mit Pensionkassen bieten Lösungen für die individuellen Bedürfnisse Ihrer Firma und ihrer Arbeitnehmenden. Wir sind dabei ganz persönlich als kompetenter Berater für Sie da. Wichtig sind dabei folgende Punkte:

  • Die passende Altersvorsorge zu jedem Lebensmodell und darauf abgestimmte individuelle Vorsorgepläne
  • Verzinsung der vor- oder überobligatorischen Altersguthaben
  • Umwandlungssatz
  • Definition der Partnerrente
  • Kinderbetreuungsrente und Waisenrente
  • Sichheit für Alleinerziehende
  • Nachhaltigkeit

Alle Personen in der Schweiz, welche in einem Anstellungsverhältnis jährlich mehr als CHF 21'330 verdienen, sind verpflichtet, Pensionskassenbeiträge zu leisten. Ab Alter 18 bis zum vollendeten 24. Altersjahr besteht vorerst nur ein Risikoschutz, ab Alter 25 beginnt der Sparprozess.
 
Im Vorsorgeplan des Betriebes wird die Höhe der Risikoleistungen und der Sparbeiträge definiert. Die Prämienaufteilung zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden beträgt in der Regel je 50%, da sind jedoch auch individuelle Vereinbarungen möglich.
 

Sprechen Sie uns gerne an! Unsere Experten unterstützen Sie gerne in einem unverbindlichen Beratungsgespräch, die für Ihr Unternehmen individuell passende Pensionskassenlösung zu finden bzw. zu adaptieren!

>> Hier geht's zu unserem Kontaktformular.

 

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