Obligatorische Krankenversicherung
Krankenpflegeversicherung
Obligatorisch versichert sind:
- für Krankenpflege: Personen, die in Liechtenstein ihren zivilrechtlichen Wohnsitz haben oder eine Erwerbstätigkeit ausüben;
- für Krankengeld: über 15jährige Arbeitnehmer, die in Liechtenstein für einen Arbeitgeber mit Sitz oder Niederlassung in Liechtenstein tätig sind.
Leistungen:
- Krankheit
- Unfall, soweit dafür keine Unfallversicherung aufkommt
- Mutterschat
Wichtig bei der Auswahl sind:
- Prämienreduktion durch Eigenverantwortung und richtiger Wahl der Franchise
- Kostenbeteiligung für Erwachsene bis zum Erreichen des ordentlichen Rentenalters
- Kostenbeteiligung für Erwachsene nach dem Erreichen des ordentlichen Rentenalters
- Änderungsmöglichkeiten der Wahlfranchise
- Kassenwechsel
- Chronischkranke
- Neugeborenes Kind